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Hier finden Sie das institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei St. Josef Blankenburg veröffentlicht.
Als PDF kann das Konzept hier heruntergeladen werden.
Institutionelles Schutzkonzept der Katholischen Pfarrei
St. Josef Blankenburg Harz
Präambel
Das Bistum Magdeburg möchte Kindern, Jugendlichen sowie allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Unsere Pfarrei soll ein sicherer Ort sein für unsere Gemeindemitglieder und für die uns anvertrauten Menschen.
Ein Schutzkonzept hilft, den institutionellen Risikofaktoren wirksam zu begegnen. Es stellt einen ganzheitlichen Ansatz dar, der auf dem Fundament des christlichen Menschenbildes von Wertschätzung, Respekt und einer Kultur der Achtsamkeit basiert
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept, den damit verbundenen Präventionsmaßnahmen und dem Verhaltenskodex verpflichtet sich unsere Pfarrei St. Josef Blankenburg dem Ziel Schutzbefohlene vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.
Im Gebiet unserer Pfarrei finden Anwendung:
- Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Magdeburg (PräO MD)
- Handreichung zur Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum MD (PrävO MD)
- Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen
- Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
- Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere MitarbeiterInnen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Qualifizierung der Mitarbeitenden
Persönliche Eignung, Aus- und Fortbildung
In Aufgabenfeldern, in denen asymmetrische Beziehungen bestehen, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit kranken, alten und behinderten Menschen, haben wir als katholische Pfarrei St. Josef Blankenburg eine besondere Verantwortung bezüglich der erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignung der Mitarbeitenden.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden werden zu diesem Thema fortgebildet. Informationen zu möglichen Aus- und Fortbildungen können bei der Präventionsbeauftragten des Bistums Magdeburg erfragt werden. Ehrenamtlich Mitarbeitende sind aufgefordert, eine Ausbildung zum Jugendleiter zu absolvieren („Juleica-Schulung“), in der das Thema „Kinderschutz“ fester Bestandteil ist.
Entsprechend der Vorgaben der diözesanen Präventionsordnung werden alle Mitarbeitenden entsprechend ihres Aufgabengebietes geschult mit dem Ziel der Sensibilisierung und Verpflichtung zu einer Kultur des grenzachtenden Umgangs.
Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der Pfarrgemeinde, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen oder einen vergleichbaren regelmäßigen Kontakt mit einer dieser Personengruppen haben, müssen ein EFZ vorlegen. Die Entscheidung darüber trifft der leitende Rechtsträger unter Einbeziehung der/ des Präventionsbeauftragten. (siehe Anhang Prüfschema)
Die Einsicht und Dokumentation erfolgt gemäß den diözesanen und gesetzlichen Vorschriften sowie dem Datenschutzgesetz, beim Präventionsbeauftragten der Pfarrei St. Josef Blankenburg alle 5 Jahre.
Von diesen Mitarbeitenden wird auch eine Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung eingefordert.
Für die Gebührenbefreiung bei der Beantragung des EFZ kann im Pfarrbüro eine Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ausgestellt werden. (Anlage 2)
Verhaltenskodex
Auf der Basis der durchgeführten und ausgewerteten Risikoanalyse wurde folgender Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Umgang mit schutzbedürftigen Erwachsenen erarbeitet:
Auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen angelegte Maßnahmen sollen entwickelt und durchgeführt werden. Diese orientieren sich an den Präventionsgrundsätzen:
– Dein Körper gehört Dir!
– Vertraue Deinem Gefühl!
– Du hast ein Recht, Nein zu sagen!
– Schlechte Geheimnisse darfst Du weitererzählen!
– Du hast ein Recht auf Hilfe!
– Keiner darf Dir Angst machen!
– Bei Missbrauch hast Du keine Schuld!
Mädchen und Jungen sollen eine Erziehung erfahren, die diesen Botschaften in ihrem Leben Raum gibt und gerecht wird, ohne sie mit der alleinigen Verantwortung für ihren Schutz zu belasten.
Handlungsanweisungen
1. Nähe und Distanz
Die Mitarbeitenden der Pfarrei gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
In Dienstbesprechungen und Elterngesprächen wird der Umgang mit Nähe und Distanz thematisiert und reflektiert. Individuelle Grenzen werden von allen, Erziehungspartnern und Kindern, respektiert. Die Kinder werden für den Umgang mit Grenzen sensibilisiert. Damit sie diese Grenzen wahrnehmen können, ist es notwendig, dass die Regeln und Strukturen des Miteinanders mit den Kindern partizipativ erarbeitet sowie klar und verständlich kommuniziert werden. Für alle an der Erziehung, Bildung und Betreuung Beteiligten sind diese Regeln verbindlich.
Mitarbeitende unterscheiden zwischen gemeindlichen Kontexten und privaten Freundschaften. Privatbeziehungen und nahe Verwandtschaftsverhältnisse legen sie offen.
Jede/r Mitarbeitende weiß, dass es bei allen Menschen ein individuelles Grenzempfinden gibt. Dies respektieren sie in der Praxis. In unklaren Situationen stellen sie Transparenz für die beteiligten Personen her. Die Mitarbeitenden suchen das Gespräch mit den Eltern oder mit anderen Mitarbeitenden.
Einzelne Kinder und Jugendliche dürfen nicht besonders bevorzugt, benachteiligt, belohnt oder sanktioniert werden. Pädagogisch begründete Ausnahmen werden mit den anderen Mitarbeitenden abgesprochen.
Kinder- und Jugendarbeit findet in dafür geeigneten Räumlichkeiten statt, die jederzeit von außen zugänglich sind.
Verhaltensregeln
- Einzelgespräche, Übungseinheiten usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
- Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen sind zu unterlassen.
- Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
- Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.
- Es darf keine Geheimnisse mit Minderjährigen geben.
- Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.
- Wenn aus guten und angemessenen Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden.
2. Angemessenheit von Körperkontakt
Körperliche Berührungen gehören zur pädagogischen und mitunter auch zur pastoralen Begegnung. Es geht nicht darum, Körperkontakt grundsätzlich zum Problem zu erklären oder ihn gar zu vermeiden. Entscheidend ist, dass er altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen ist. Sie setzen die freie – und in besonderen Situationen auch die erklärte – Zustimmung durch die Minderjährigen voraus, d.h. der ablehnende Wille ist grundsätzlich zu respektieren. Für die Grenzwahrung sind die Bezugspersonen verantwortlich, auch wenn Impulse von Minderjährigen nach zu viel Nähe ausgehen sollten. Spiele, Übungen und Methoden mit Körperkontakt sind freiwillig.
Verhaltensregeln
- Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt.
- Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost erlaubt.
- Minderjährigen, die Trost suchen, sollte möglichst mit Worten geholfen werden.
- Die Begleitung kleiner Kinder zur Toilette ist im Sinne einer pflegerischen Vereinbarung mit den Eltern abzuklären, wenn diese bei der Maßnahme nicht dabei sein können.
3. Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst irritiert, verletzt oder gedemütigt werden. Bemerkungen und Sprüche können zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beitragen und zu Irritationen führen. Jede durch Wertschätzung geprägte Form persönlicher Interaktion und Kommunikation und ein auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson angepasster Umgang können hingegen das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken.
Verhaltensregeln
- Kinder und Jugendliche werden mit ihrem Vornamen und nicht mit Kose- oder Spitznamen angesprochen.
- In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen.
- Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.
- Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.
4. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit Sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern ist ein professioneller Umgang damit unablässig. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs
miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
Verhaltensregeln
- Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.
- Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig; dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- oder Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
- Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Minderjährige auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
- Anvertraute dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen, etc.) weder beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
5. Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Besonders Veranstaltungen mit Übernachtungen stellen eine Herausforderung dar. Es braucht klare Verhaltensregeln, um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten und zu schützen.
Verhaltensregeln
- Vor dem Betreten von Schlafzimmern wird angeklopft.
- Sanitärräume werden nur von gleichgeschlechtlichen Bezugspersonen betreten.
- Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen oder Umkleiden ist nicht erlaubt.
- Kinder und Jugendliche haben ein Recht sich unbeobachtet, auch durch Gleichaltrige, umzukleiden
6. Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke, Vergünstigungen und Bevorzugungen ersetzen keine pädagogisch sinnvolle Zuwendung, insbesondere für nur ausgewählte Kinder, da sie emotionale Abhängigkeit und das Gefühl fördern, dem anderen etwas schuldig zu sein. Dies gilt auch im umgekehrten Fall für Betreuende bei der Annahme von Geschenken.
Es gehört zu den Aufgaben von verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.
Verhaltensregeln
- Zuwendungen, Belohnungen, Geschenke an einzelne Minderjährige ohne Bezug zur konkreten Aufgabe der Bezugsperson, sind nicht erlaubt.
7. Disziplinarmaßnahmen
Die Wirkung von Strafen ist nur schwer abzuschätzen. Falls Disziplinarmaßnahmen unabdingbar sind, ist darauf zu achten, dass diese eine angemessene und plausible Konsequenz zur „Tat“ darstellen. Die Tat ist zu sanktionieren, nie die Person.
Mögliche Verhaltensregeln können sein:
Verhaltensregeln
- Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.
- Einwilligungen der Schutzperson/en in jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentziehung dürfen nicht beachtet werden.
- So genannte „Mutproben“ sind zu untersagen, auch wenn die ausdrückliche Zustimmung der Schutzperson vorliegt.
8. Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen
Freizeiten mit Übernachtung sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, bringen aber auch besondere Herausforderungen. Die Verantwortlichen müssen sich der besonderen Verantwortung bewusst sein.
Es ist ein transparenter Umgang notwendig, auch wenn sich die Rahmenbedingungen schwer umsetzen lassen, z.B. wenn die Räumlichkeiten ein geschlechtsgetrenntes Schlafen nicht zulassen. Ein transparenter Umgang ist dann mit dieser Problematik erforderlich (Einverständnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten)
Verhaltensregeln
- Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, sollen Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
- Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pädagogischen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Verantwortlichen.
- Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern daher Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pädagogischen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der jeweiligen Verantwortlichen.
- Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind grundsätzlich untersagt.
- In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Person zu unterlassen. Ausnahmen sind mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuerteam oder dem Rechtsträger vorher eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.
9. Verstöße und Intervention
Handlungsweisen oder Vorfälle, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen können, werden im Interesse aller Beteiligten geklärt.
Der erste wichtige Schritt ist die Dokumentation des Wahrgenommenen (Siehe Anhang). Der zweite Schritt ist die Reflexion mit einer persönlichen Vertrauensperson. Sollte sich dadurch der Verdacht erhärten, ist die beauftragte Ansprechperson und/ oder die Pfarreileitung zu informieren (entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz). An dem vorliegenden Schutzkonzept wird das weitere Handeln orientiert und mit der Pfarreileitung abgestimmt.
10. Beschwerdemanagement
Kinder und Jugendliche, die im Alltag einer Institution die Erfahrung machen, dass sich jemand für ihre Anliegen, Probleme oder Beschwerden interessiert und sich derer annimmt, werden sich auch im Falle sexualisierter Gewalt eher Hilfe holen. Die Ehren- und Hauptamtlichen Mitarbeiter pflegen eine beschwerdefreundliche Kultur und verstehen Kritik als Chance zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Jede Kritik wird ernst genommen. Wenn möglich, werden während eines Gespräches zwischen Beschwerdeführenden, Leitung und Mitarbeiter gemeinsam konstruktive Lösungsmöglichkeiten besprochen und dokumentiert. Auch die Kinder werden motiviert, angstfrei ihre Kritik zu formulieren und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
11. Beratungs- und Beschwerdewege
Die Ermutigung zum Gespräch über das eigene Erleben in unseren Gruppen befördert unsere pädagogischen Ziele. Auswertungsrunden, Auswertungsplakate am Ende einer Tagesveranstaltung oder einer Reihe von Treffen sind die Regel.
Die Gruppenleitung bietet Kindern und Jugendlichen angemessene Wege der Rückmeldung.
Auch Beschwerdewege stehen Kindern und Jugendlichen offen.
11.1 Interner Beratungs- und Beschwerdeweg
Die erste Person sollte immer die Person sein, die die Kritik betrifft. Zum Beispiel die Gruppenleiter, Katecheten oder andere Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeiter.
Sollte eine Beschwerde oder Kritik nicht an diese Person gerichtet werden können aus den unterschiedlichsten Gründen stehen die Mitglieder der AG Institutionelles Schutzkonzept:
Pfarrer Christian Vornewald
Frau Uta Schlemminger
Herr Christoph Prox
als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Erreichbar über die Katholische Pfarrei St. Josef Blankenburg (Harz), Helsunger Str. 40, 38889 Blankenburg, 03944 2310
11.2 Externer Beratungs- und Beschwerdeweg
In beziehungsbelastenden oder unklaren Situationen im Rahmen ihres Engagements, darüber hinaus bei Grenzverletzungen, Gefährdungen, vermuteten Übergriffen oder Missbrauch finden Sie Ansprechpersonen:
Qualitätsmanagement
Der Kirchenvorstand überprüft alle 4 Jahre, doch mindestens einmal in jeder Wahlperiode, das Institutionelle Schutzkonzept. Nach Vorfällen sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt wird überprüft, welche Verbesserungen im Schutzkonzept erforderlich sind.
Notfallplan/ Handlungsleitfäden
Was tun wenn…
Was tun wenn…
Was tun wenn…
Dieses Konzept wude erstellt unter Berücksichtigung der Publikationen
- „Musterformulierung und Arbeitshilfe für ein institutionelles Schutzkonzept“ (Prävention im Bistum Magdeburg)
- Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Mathilde, Quedlinburg
- Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Bonifatius, Leipzig
Präventionsbeauftragte der Pfarrei St. Josef Blankenburg: Frau Franziska Hofmann
Mitwirkende der AG Schutzkonzept der Pfarrei St. Josef Blankenburg (Harz):
- Pfarrer Christian Vornewald
- Frau Uta Schlemminger
- Herr Christoph Prox